Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Informationen zu den einzelnen Entgeltgruppen erhalten Sie hier.

Urlaub

Urlaubsregelung
vor dem vollendeten 55. Lebensjahr29 Tage
ab dem vollendeten 55. Lebensjahr30 Tage