Vergütung & Urlaub
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Informationen zu den einzelnen Entgeltgruppen erhalten Sie hier.
Urlaub
vor dem vollendeten 55. Lebensjahr | 29 Tage |
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ab dem vollendeten 55. Lebensjahr | 30 Tage |