Inklusion ist bei der Hansestadt Stendal selbstverständlich. Daher werden schwerbehinderte Bewerber bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Sie sind nicht dazu verpflichtet uns mitzuteilen, welche Beeinträchtigung Sie haben. Jedoch möchten wir Sie bitten, sollte eine Schwerbehinderung vorliegen,  uns dies mitzuteilen und den entsprechenden Nachweis (Schwerbehindertenausweis/Gleichstellung/ Antrag auf Gleichstellung) Ihren Bewerbungsunterlagen beizufügen. 


Sollten Sie sich zurzeit in einem Antragsverfahren befinden, welches auf die Gleichstellung zur Schwerbehinderung abzielt, werden Sie beim Auswahlverfahren schon als Schwerbehinderter betrachtet, d. h. die Bevorzugung bei gleicher Eignung gilt dann schon für Sie, bis Sie einen gegenteiligen Bescheid erhalten. 


So wie es in einem Auswahlverfahren eine Bewerbung eines Schwerbehinderten gibt, wird die Schwerbehindertenvertretung der Hansestadt Stendal zum gesamten Verfahren hinzugezogen um Ihre Rechte zu wahren. 
Nach Ihrer Einstellung prüfen wir dann gemeinsam mit Ihnen und den entsprechenden Stellen, wie wir Ihren Arbeitsplatz speziell für Ihre Bedürfnisse ausstatten können.